Von und nach allen Orten in Deutschland mit würdevoller und persönlicher Einsargung wo auch immer der Sterbefall eintritt. In allen Krankenhäusern und Kliniken, Alten- u. Pflegeheimen, und zu Hause.
Erste Schritte im Todesfall
Wenn ein Mensch verstirbt, muss zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden.
Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, ist es Aufgabe der Angehörigen den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt zu informieren. Tritt der Tod im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Erst dann darf der Bestatter die Überführung zur Leichenhalle durchführen. Selbstverständlich muss vor der weiteren Beförderung des Verstorbenen der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt angemeldet worden sein.
Die Sterbeurkunden
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist immer das Standesamt am Sterbeort zuständig. Meist muss ein Termin für die Beurkundung vereinbart werden.
Gerne übernehmen wir für sie diese Aufgabe.
Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
Zu Hause
Sobald der Arzt da war, können Sie mit uns einen Termin zur Überführung des Verstorbenen ausmachen. Dies kann sofort passieren, muss es aber nicht. Laut Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Die Überführung kann vor oder nach dem Beratungsgespräch bei uns stattfinden.
In den meisten fällen haben wir zur Überführung eine spezielle Überführungstrage dabei. Die Trage kommt zum Einsatz, wenn die Räumlichkeiten eng sind oder nur über Treppen zu erreichen sind.
Im Krankenhaus
Die Überführung kann erst nach dem Beratungsgespräch bei uns stattfinden.
In den meisten Kliniken ist eine Abholung erst am nächsten Werktag möglich.
Im Pflegeheim
Senioren- und Pflegeheime wünschen oft, dass die Überführung so schnell wie möglich erfolgt. Sobald die Todesbescheinigung vorliegt können wir die Überführung vornehmen, sowohl vor als auch nach dem Beratungsgespräch.
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